Schwangerschaft
Als Hebammen sind wir wichtige Ansprechpartnerinnen in allen Phasen des Mutterwerdens.
Jede Frau hat ab Beginn der Schwangerschaft Anspruch auf Hebammenhilfe.
Die Kosten werden von den Krankenkassen übernommen.
Feststellung der Schwangerschaft
Wir können durch eine Blutuntersuchung und einer Anamnese eine Schwangerschaft feststellen und den Mutterpass ausstellen.
Schwangerenvorsorge
Als Hebammen sind wir ausgebildet, physiologisch verlaufende Schwangerschaften zu begleiten und Vorsorgeuntersuchungen anzubieten. Wir orientieren uns dabei an den Mutterschaftsrichtlinien. Selbstverständlich kooperieren wir hierbei mit den betreuenden Gynäkolog*innen. Die Vorsorge kann von Hebammen, gynäkologischen Praxen oder im Wechsel durchgeführt werden.
Hilfe bei Beschwerden
Bei Unsicherheiten und Beschwerden im Schwangerschaftsverlauf bieten wir ebenfalls Rat und Unterstützung.






Nach der Geburt
Wochenbettbesuche
Nach der Geburt beginnt das Wochenbett. Während der ersten 10 Tage nach der Geburt besuchen wir die Familien gerne täglich zu Hause. Bis zur 12. Woche stehen allen Frauen hierbei regelmäßige Wochenbettbesuche zu, die in der Regel zu Hause stattfinden und nach individuellen Bedürfnissen mit uns abgesprochen werden.
Bei ambulanten Geburten oder vorzeitiger Entlassung übernehmen wir selbstverständlich relevante kindliche Untersuchungen wie z.B. die Abnahme des Neugeborenenscreenings zwischen der 36.–72. Lebensstunde.
Auch nach Adoption besteht das Recht auf Hebammenhilfe.
Still- und Ernährungsfragen
Auch nach den ersten 12 Wochen stehen wir als Ansprechpartnerinnen zu den Themen Beikost, Stillen, Abstillen zur Seite. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten bis zum 9. Lebensmonat oder bis zum Ende der Stillzeit, unabhängig vom Alter des Kindes.