Betreuung bei stillen und kleinen Geburten “Fehlgeburten”
Bei Verlust eines Kindes steht jeder Frau — unabhängig von der Schwangerschaftswoche– gesetzliche Hebammenhilfe in vollem Umfang zu. Endet eine Schwangerschaft glücklos, begleiten wir gerne vor- und nach stillen Geburten nach den individuellen Bedürfnissen.
